Ihre freundliche Zuwendung
gibt Menschen Zukunftschancen

Zuwendungen an steuerbegünstigte
Körperschaften sind seit dem 01.01.2007
in Höhe von bis zu 20% des zu ver-
steuernden Einkommens jährlich als
Sonderausgaben bei der Einkommen-
steuererklärung abzugsfähig. Zusätzlich
können Zustiftungen (Zuwendungen
in den Vermögensstock einer Stiftung)
bis zu 1 Mio Euro über 10 Jahre verteilt als erhöhter Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge gelten für
jeden Ehepartner auch bei gemein-
schaftlicher Veranlagung.
-> Spenden und Zustiftungen wirken
    steuermindernd

    
 


Spenden wirken sofort, denn Geldspenden an die Louis Leitz Stiftung kommen zu
100% den aktuellen Förderprojekten zugute, ohne Abzug für Verwaltungskosten.
Wie jede gemeinnützige Organisation sind wir gehalten, Spenden spätestens bis zum
Ende des Folgejahres einzusetzen. Auch Sachspenden an unsere Förderprojekte
leiten wir gerne weiter.
-> Jeder Euro Ihrer Spende kommt zeitnah an
 


Zustiftungen wirken nachhaltig, denn
mit Zustiftungen (ab EUR 5.000), die
dem Kapitalstock der Louis Leitz Stiftung
zugeführt werden, helfen Sie uns, unsere
Förderzwecke finanziell langfristig abzu-
sichern. Aus den Zinserträgen des
Stiftungsvermögens wird die Zweck-
erfüllung (d.h. die Projekteförderung und
die Kosten der Stiftung) finanziert.
-> Ihre Zustiftung gibt uns Planungs-
    sicherheit


Bei größeren Zustiftungsbeträgen (ab
EUR 250.000) können Sie im Rahmen eines
eigenen Stiftungsfonds die Verwendung
des Zinsertrages selbst bestimmen,
soweit ihre Förderidee sich im Rahmen der
allgemeinen Förderzwecke der Louis Leitz

Stiftung bewegt (siehe § 2 Abs.2 der Stiftungssatzung).
-> Mit einem eigenen Stiftungsfonds realisieren wir Ihre Ideen

Testamentarisch verfügte Zuwendungen in Form von Vermächtnissen sind
schenkungssteuerbefreit. Und damit Sie schon heute sehen können, was die
LLstiftung mit Ihrer Zuwendung bewirkt, errichten Sie am Besten schon zu Lebzeiten Ihren eigenen
Stiftungsfonds bzw. geben der LLstiftung ein Stifter-Darlehen. So können Sie sicher sein, dass Ihr testamentarisches Vermächtnis an die Louis Leitz Stiftung auch in Ihrem Sinne verwendet wird.
-> Ein testamentarisches Vermächtnis erweitert unsere zukünftigen Aktivitäten

Für alle Fragen hinsichtlich größerer Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds und
der Formulierung von Vermächtnissen kontaktieren Sie uns bitte unter
info@LLstiftung.de, damit wir eine gemeinsame, Ihrem Willen entsprechende
Lösung finden.
-> eine allgemeine Erläuterung der unterschiedlichen Zustiftungsmöglichkeiten haben
wir in der Rubrik
DOKUMENTATION -> Stiftungskreis -> Info-Abend eingestellt