| Ihre freundliche Zuwendung gibt Menschen Zukunftschancen Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften sind seit dem 01.01.2007 in Höhe von bis zu 20% des zu ver- steuernden Einkommens jährlich als Sonderausgaben bei der Einkommen- steuererklärung abzugsfähig. Zusätzlich können Zustiftungen (Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung) bis zu 1 Mio Euro über 10 Jahre verteilt als erhöhter Sonderausgabenabzug geltend gemacht werden. Die Höchstbeträge gelten für jeden Ehepartner auch bei gemein- schaftlicher Veranlagung. -> Spenden und Zustiftungen wirken steuermindernd |
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| Stiftung bewegt (siehe § 2 Abs.2 der Stiftungssatzung). -> Mit einem eigenen Stiftungsfonds realisieren wir Ihre Ideen Testamentarisch verfügte Zuwendungen in Form von Vermächtnissen sind schenkungssteuerbefreit. Und damit Sie schon heute sehen können, was die LLstiftung mit Ihrer Zuwendung bewirkt, errichten Sie am Besten schon zu Lebzeiten Ihren eigenen Stiftungsfonds bzw. geben der LLstiftung ein Stifter-Darlehen. So können Sie sicher sein, dass Ihr testamentarisches Vermächtnis an die Louis Leitz Stiftung auch in Ihrem Sinne verwendet wird. -> Ein testamentarisches Vermächtnis erweitert unsere zukünftigen Aktivitäten Für alle Fragen hinsichtlich größerer Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds und der Formulierung von Vermächtnissen kontaktieren Sie uns bitte unter info@LLstiftung.de, damit wir eine gemeinsame, Ihrem Willen entsprechende Lösung finden. -> eine allgemeine Erläuterung der unterschiedlichen Zustiftungsmöglichkeiten haben wir in der Rubrik DOKUMENTATION -> Stiftungskreis -> Info-Abend eingestellt |
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