Die Stiftungssatzung
schreibt den Stiftungszweck fest

Der Zweck der Stiftung ist in § 2 Abs.2 der
Stiftungssatzung festgelegt und beschreibt die
Ziele der Louis Leitz Stiftung: "Kinder sowie junge
und erwachsene Menschen, die in körperlicher,
seelischer oder wirtschaftlicher Benachteiligung

leben", sollen darin unterstützt werden, "... den
Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit zu
erlangen", damit sie persönliche und gesell-
schaftliche Perspektiven entwickeln können. Ein
Maßnahmenkatalog umreißt mögliche Wirkungs-
gebiete.

Die Stiftungsorgane werden in §§ 5 ff der
Stiftungssatzung genannt. Die Stiftungs-
versammlung
mit allen Stifter/innen wählt den
 
 
7-köpfigen Stiftungsrat, der alle wesentlichen Entscheidungen trifft. Aus dessen
Mitte wird der Stiftungsvorstand gewählt, der die Geschäfte der Stiftung führt.