| Die Stiftungssatzung
schreibt den Stiftungszweck fest Der Zweck der Stiftung ist in § 2 Abs.2 der Stiftungssatzung festgelegt und beschreibt die Ziele der Louis Leitz Stiftung: "Kinder sowie junge und erwachsene Menschen, die in körperlicher, seelischer oder wirtschaftlicher Benachteiligung leben", sollen darin unterstützt werden, "... den Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit zu erlangen", damit sie persönliche und gesell- schaftliche Perspektiven entwickeln können. Ein Maßnahmenkatalog umreißt mögliche Wirkungs- gebiete. Die Stiftungsorgane werden in §§ 5 ff der Stiftungssatzung genannt. Die Stiftungs- versammlung mit allen Stifter/innen wählt den |
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| 7-köpfigen Stiftungsrat, der alle wesentlichen Entscheidungen
trifft.
Aus dessen Mitte wird der Stiftungsvorstand gewählt, der die Geschäfte der Stiftung führt. |
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